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Automatische Ableitung von Abrechnungsziffern dank ERPath
Die Abrechnung in Notaufnahmen wird sich mit den neuen Abrechnungsregeln ab dem April 2017 deutlich verändern. Wir sind optimal vorbereitet: Bei uns werden die Abrechnungsziffern bereits automatisch abgeleitet und vorgeschlagen.
8. Januar 2017 5 Min. Lesezeit
Die neuen Vereinbarungen und komplexen Regeln zur Abrechnung in der Notaufnahme ermöglichen bei einer ordentlichen Anwendung bessere Erlöse – gerade bei einer aufwändigen Versorgung in der Notaufnahme. Um die neuen Abrechnungsregeln aufzugreifen und in voller Gänze anzuwenden, haben wir unser Notaufnahmen-Informationssystem ERPath ordentlich aufgerüstet und die Prozesse für die Abrechnung umfangreich vorbereitet.
Abrechnungsziffern in ERPath automatisch abgeleitet
Schon lange hat unsere Notaufnahmen-Software ERPath die Abrechnung dokumentiert. Neu ist, dass ERPath jetzt die neuen zusätzlichen Abrechnungsziffern automatisch aus der Ersteinschätzung und den klinischen Pfaden ableitet und entsprechend vorschlägt. Über die ausdifferenzierten Schnittstellen können diese Abrechnungsziffern auch direkt an Ihr Krankenhausinformationssystem (KIS) weitergeleitet werden.
So wird ausgeschlossen, dass die Anwender von ERPath bei der Abrechnung in ihrer Notaufnahme etwas vergessen. Gleichzeitig werden alle Abrechnungsziffern ordentlich ausgeschöpft und alle Begründungen zur Abrechnung werden durch unser Notaufnahmen-Informationssystem dokumentiert. Damit ist Ihre Notaufnahme in Sachen Abrechnung bestens für die Zukunft gerüstet!
Das neue Abrechnungsmodul für Notaufnahmen betrifft vor allem die folgenden Regelungen:
Schweregradzuschläge für aufwändige Notfall-Versorgung
Die neue Abrechnungsregelung sieht zwei verschiedene sogenannte Schweregradzuschläge vor. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde dafür der Satz 23 neu in den Paragrafen 87 Abs. 2a SGB V aufgenommen. Die zwei Schweregradzuschläge werden als Zuschläge zu den Notfallpauschalen für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand gezahlt.
Der eine Schweregrad ist an Behandlungsdiagnosen und Begründungen geknüpft. ERPath erfasst diese bei passenden Indikatoren direkt automatisiert und liefert ggf. auch die entsprechende Begründung.
Die zweite Abrechnungsziffer kann außerhalb der Sprechstundenzeiten ambulanter Praxen für einen erhöhten Aufwand aufgrund schwieriger Kommunikation z.B. infolge bestimmter Erkrankungen (z.B. Alzheimer-Demenz) oder aufgrund des Alters ausgelöst werden. Hier zahlt sich die Erfahrung von ClinPath mit dem geriatrischen Screening aus. Mit wenigen Fragen haben Sie die richtigen Ziffern in ERPath sicher direkt dokumentiert.
Abklärungspauschale
Die neue Abklärungspauschale kann die Notaufnahmen für Patienten abrechnen, die keine Notfallbehandlung brauchen und durch einen ambulanten Arzt versorgt werden können. Die Abklärungspauschale soll ermöglichen, dass Sie Patienten auch gut in den ambulanten Sektor überleiten können.
Mit wenigen Klicks haben Sie auch die Abklärungspauschale inklusive Begründung mit ERPath dokumentiert. So stellen Sie außerdem sicher, dass der Patient aufgrund fehlender Dokumentation nicht als juristischer „Boomerang“ zurückkommt.
ERPath ist eine gute Verknüpfung aus schnell klickbarer Ersteinschätzungen mit neuen Beschwerdebildern und kurzen prägnanten Pfaden.
- Wollen Sie die Abrechnung in Ihrer Notaufnahme optimieren und vereinfachen, dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail.
Unser Service
ERPath – Das Notaufnahmen- Informationssystem
Das mehrfach ausgezeichnete Informationssystem ERPath deckt die komplette Prozesssteuerung und -optimierung Ihrer Notaufnahme ab und befindet sich bereits in vielen Notaufnahmen sämtlicher Versorgungsstufen erfolgreich im Einsatz.
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